AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verhaltenskodex
Das Bergwaldprojekt setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Pflege des Waldes und der Kulturlandschaft ein. Die Grundlage dafür ist der respektvolle Umgang mit der Natur. Analog dazu, steht das Bergwaldprojekt für einen respektvollen Umgang mit den Menschen, dieser wird in unseren Projekten gelebt.
Die Teilnehmenden respektieren die seelische, körperliche und sexuelle Integrität aller beteiligten Personen an einem Projekt. Gewalt und Grenzverletzungen werden nicht toleriert. Die Leitenden des Bergwaldprojekts setzen die Voraussetzungen für die Einhaltung dieser Werte während den Projekten.
Alkohol und Tabak sind in verantwortbarer Menge zu geniessen. Während der Arbeitszeit und bis zum Feierabend bei der Unterkunft ist der Konsum von Alkohol verboten. Das Einnehmen von illegalen Substanzen wir nicht toleriert.


Sicherheit und Versicherung
Es ist für die Sicherheit unerlässlich, dass den Anweisungen des Projektpersonals, insbesondere der projekt-leitenden Person, unbedingt Folge geleistet wird. Die im Projektbeschrieb genannten Voraussetzungen sind zu beachten. Die Teilnahme am Projekt erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Für die Teilnahme an den Projekten wird eine gute körperliche Verfassung vorausgesetzt. Körperlich eingeschränkte Personen dürfen sich nicht für Projekte anmelden oder tragen selber die Verantwortung dafür, wenn sie es trotzdem tun.
Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für entstandene Schäden in der Unterkunft übernimmt das Bergwaldprojekt keine Haftung.


Fotos und Publikationen
Das Bergwaldprojekt betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bergwald. Es ist möglich, dass über Ihr Projekt in unseren Publikationen oder in den Medien berichtet wird. Sie erklären sich damit einverstanden.
Während des Projekts werden Fotos gemacht, die möglicherweise in unseren Publikationen veröffentlicht werden. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden.
Jegliche Kommunikation des Bergwaldprojekt-Einsatzes nach aussen durch Teilnehmende insbesondere Kommunikation zu Werbezwecken und die Verwendung der Wort-Bild-Marke „Bergwaldprojekt“ – bedarf des vorherigen schriftlichen Einverständnisses durch das Bergwaldprojekt.


Vertraulichkeit

Die Projektteilnehmenden verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulicher Informationen, Dokumente und Daten, in die sie vor und/oder während der Dauer des Bergwaldprojekt Einblick erhalten. Dies gilt auch nach Beendigung des Bergwaldprojekt-Einsatzes.


Rechtliches
Die aus diesen Bedingungen resultierenden Vereinbarungen unterstehen dem Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte des Kantons Graubünden zuständig. Gerichtsstand ist Chur.
Das Bergwaldprojekt bedankt sich herzlich für Ihr Verständnis und für die Kenntnisnahme dieser Regelungen. Wir wünschen Ihnen eine wirkungsvolle Zeit im Bergwald.


Bergwaldprojekt
Gültig ab März 2026