Spenden/Mitgliedschaft - Einzugsgenehmigung bei der Post (DD)
oder Bank (LSV)
Als Mitglied oder regelmässige/r Spender/in, haben Sie auch
die Möglichkeit, eine Einzugsgenehmigung bei der Post (DD)
oder Bank (LSV) einzurichten. Sie können den Auftrag jederzeit
stoppen und sogar bereits vom Konto abgebuchte Beträge bis
30 Tage nach Abzug zurückfordern. Bitte drucken Sie das notwendige
Formular aus. Formular
(PDF)
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